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Zuschuss für ein barrierefreies Bad – Fakten rund um die Fördermöglichkeiten
Für den Erhalt der Lebensqualität und der Mobilität in den eigenen vier Wänden entscheiden sich viele Eigenheimbesitzer frühzeitig für die Sanierung des Badezimmers. Gerade ältere Immobilien beinhalten mit hohen Duscheinstiegen, einfachen Badewannen oder sogar Stufen zahlreiche Barrieren, welche eine Nutzung des Badezimmers bei eingeschränkter Mobilität erschweren. Die teils immensen Kosten für ein barrierefreies Bad gelten unter bestimmten Bedingungen als förderfähig.
Zwei verschiedene Förderungsmöglichkeiten stehen zur Verfügung
Je nach Ausgangssituation fallen die Kosten für den Umbau zum barrierefreien Bad immens aus. Die KfW-Förderbank, also die Kreditanstalt für Wiederaufbau, stellt zwei Möglichkeiten bereit, um in diesem Rahmen eine Unterstützung zu gewährleisten. Je nach Bedarf entscheiden Sie sich für einen günstigen Kredit oder einen Zuschuss zu den Kosten.
Anforderungen und Vorschriften für die Zuschüsse
Wer die Zuschüsse für ein barrierefreies Bad in Anspruch nehmen möchte, muss entsprechende Anforderungen und Vorschriften kennen sowie beachten. So müssen beispielsweise alle Arbeiten durch ein Fachunternehmen des Bauhandwerks durchgeführt werden. Die Anforderungen der DIN 18040-2 Barrierefreiheit müssen hierbei beachtet werden.
Folgende Punkte gelten als technische Mindestanforderungen für die Förderung des barrierefreien Umbaus:
– Mindestgröße: 1,8 x 2,2 Meter
– Vorbereitung für spätere Sicherheitseinrichtungen
– Waschbecken mit freiem Knieraum und einer Tiefe von mindestens 48 Zentimetern
– bodengleiche Dusche mit rutschfestem oder rutschhemmendem Belag
– höhenverstellbares WC
– Badewanne mit maximaler Einstiegshöhe von 50 Zentimetern
Welche Förderungssummen gelten für den Umbau?
Entscheiden Sie sich für einen Kredit zur Finanzierung des Umbaus eines Badezimmers, steht eine Förderung von bis zu 100 Prozent bereit. Hierzu zählen alle anfallenden Kosten, also auch Beratungs- oder Planungsleistungen. Bis zu 50.000 Euro stellt die KfW pro Wohneinheit bereit, Grundlage hierfür ist das Programm 159 „Altersgerecht Umbauen“.
Eine Alternative zur finanziellen Unterstützung durch einen Kredit stellt das KfW-Programm 455-B zur Verfügung. Die Finanzierung des Umbaus erfolgt aus eigenen Mitteln, die KfW leistet hierbei einen entsprechenden Zuschuss. Maximal 10 Prozent der gesamten Summe werden übernommen, dies entspricht einem Zuschuss von bis zu 5000 Euro für den Umbau. Auch diese Summe gilt pro Wohneinheit. Um die Förderung zu nutzen, müssen die Investitionskosten für den Umbau bei mindestens 2000 Euro liegen. Zuschüsse unter 200 Euro zahlt die KfW nicht aus.
Der richtige Zeitpunkt des Antrags ist wichtig
Die Zuschüsse und die Förderung für ein barrierefreies Bad müssen Sie vor Beginn der Badsanierung beantragen. Geht es um einen zinsgünstigen Kredit, erfolgt der Antrag über eine Hausbank Ihrer Wahl, bei einem Zuschuss richten Sie den Antrag direkt an die KfW.